ENERGIEAUSWEISE

Zur Erfüllung  des königlichen Dekrets 235/2013 vom 5. April und in Anlehnung an die EU-Richtlinie Dir.2002 /91CE  sind ab dem 1. Juni 2013 die Eigentümer oder Bauträger, welche eine Immobilie  die vor dem Jahr 2007 gebaut wurde, vermieten  oder  verkaufen möchten verpflichtet  einen Energieausweis vorzulegen, aus welchem die entsprechende Energieeffizienz hervorgeht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Dokument enthält die Bewertung der Energieeffizienz und deren dementsprechende  Nutzung des gesamten Gebäudes oder eines Teils des Gebäudes (Wohnhäuser, Geschäftslokale, Büro, etc.), Informationen über die Verfahren, Beschreibung der energiebezogenen Eigenschaften und Empfehlungen zur Verbesserung der Energielebensfähig unter Berücksichtigung der voraussichtlichen  Amortisationszeit. Besagte Bescheinigung ist bei der zuständigen Behörde der autonomen Region einzureichen, um so entsprechend registriert zu werden. Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Informationsdokument.

 

Die Kosten für die Bescheinigung unterliegen dem jeweiligen Marktwert, je  nach  Angebot und Nachfrage, schätzungsweise zwischen 250 und 400 €, je nach Größe der Immobilie und dem Angebot des diesbezüglichen Facharbeiters. Das Zertifikat kann von jedem Architekten, technischen Architekten oder Ingenieur mit der entsprechenden Ausbildung, gemäß  Wunsch, des Eigentümers erstellt werden.

 

Der Zweck dieser Bescheinigung ist die Erstellung von Gebäuden mit einer maximalen Energieeffizienz und Gebäude mit einer mangelhaften Energieeffizienzklasse entsprechend zu renovieren. Eine öffentliche Behörde der zuständigen Region registriert und kontrolliert das Zertifikat durch Ausstellung einer offiziellen Plakette, welche zur Vermietung sowie zum Verkauf notwendig ist. Dieses Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer  von 10 Jahren und der Eigentümer verpflichtet sich zur Erneuerung oder Aktualisierung in Übereinstimmung mit den Bedingungen der zuständigen Behörde der autonomen Region.

 

Die Nichterfüllung dieser Verordnung kann sanktioniert werden. Als schwerstwiegendes Vergehen  versteht sich die Angabe gefälschter Information zur Ausstellung der Energiebescheinigungen, das falsche Auftreten als technisch ausgebildeter Facharbeiter, sowie die Veröffentlichung einer nicht ordnungsgemäß registrierten  Bescheinigung. Als schweres Vergehen versteht sich die Nichteinhaltung der Berechnungsmethode des grundlegenden Verfahren für die Bescheinigung, die Nichtvorlage zur Registrierung an die Autonome Region, die Vorlage einer Plakette, welche nicht mit der Immobilie übereinstimmt, sowie der Verkauf und die Vermietung einer Immobilie ohne dass der Eigentümer besagte Bescheinigung an den Käufer bzw. Mieter übergibt.  Abschließend versteht sich als Kavaliersdelikt der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, welche diese Bescheinigung haben sollte, ohne die diesbezügliche Bewertung bekannt zu geben, die Versäumnis der Erneuerung oder Aktualisierung  der Bescheinigung und die Erstellung  ohne Kenntnis der Mindestangaben, usw.

 

Das Ziel der hier anwendbaren europäischen Richtlinien ist, dass die ab dem 31. Dezember 2020 erbauten Immobilien einen Verbrauch von nahezu Null (NZB) ergeben und die Energieeffizienz des Gebäudebestands schrittweise zu verbessern.

 

Bei CONTRAFORT Arquitectura erstellen wir diese Energieausweise und beraten unsere Kunden, bezüglich der Verbesserung  der Energieeffizienz ihrer Immobilie. Ebenso erstellen wir unsere Projekte nach den Kriterien der Nachhaltigkeit, Gesundheit und Respekt des Umfelds.

GESUND · NACHHALTIG · EFFIZIENT